Verbrennung und Verbrühung

Definition / Ursache

Meist ein kleiner Moment der Unachtsamkeit führt zu einem Unfall mit Feuer, heißen Gegenständen oder Flüssigkeiten. In der Vielzahl der Fälle handelt es sich um Schäden an der Haut, oftmals nur kleinerer Areale. Aber durch den Schreck können Gase oder Flüssigkeiten eingeatmet werden und zu Schäden im oberen Mund-Rachen-Raum führen. Nicht selten kann an die Situation noch ein Sturz gekoppelt sein. Daher sind bei Bränden auch immer an weitere Verletzungen oder Vergiftungen zu denken. Der Schaden der Haut kann anhand von Schweregraden eingeteilt werden. Diese haben auch direkten Bezug zur Symptomatik und Prognose der Verbrennung. Das Ausmaß ist abhängig von der Temperatur, der Einwirkdauer und der Lokalisation. Die gesunde Haut besteht aus mehreren Schichten. Dabei befinden sich im Bereich der Oberhaut (Cutis) Hornhautzellen und sensible Schmerzrezeptoren. In den tieferen Schichten finden sich die hautbildenden Zellen (Basalzellen). Unter diesen liegen die Pigmentzellen, welche den Hautfarbstoff (Melanin) an die Basalzellen abgeben und für die Hautbräune zuständig sind. Die Subcutis ist mit den Gefäßen und Nerven das Bindeglied zu den tiefer liegenden Muskeln / Sehnen und Knochen.

Schaden durch Hitzeeinwirkung:

Grad I: Bereits ein Sonnenbrand ist eine Verbrennung der Haut von Grad I. Die Hitze führt zu einem Anschwellen der Hornhautzellen und eine vermehrten Durchblutung. Daher kommt es zu einer Hautrötung. Die sensiblen Rezeptoren und Nervenfaser werden gereizt und führen zu Schmerzen. Der Schaden bildet sich "ohne" Narben zurück.   Grad IIa: Bei dem Hitzeschaden Grad IIa werden die Zellen der Cutis zum "Kochen" gebracht. Dadurch platzen die Hornzellen und geben Ihre Flüssigkeit in die Zellzwischenräume ab. Zudem führt die vermehrte Durchblutung sowie ein hitzebedingtes Kapillarleck zu einem Hautödem. Daher entstehen Blasen. Die Nervenenden und Rezeptoren liegen frei und kommen mit Sauerstoffradikalen im Wundmilieu in Kontakt, was zu stärksten Schmerzen führt. Die Basalzellschicht der Oberhaut bleibt aber weitestgehend unbeschädigt, weshalb eine narbenfreie Heilung eintreten wird.   Grad IIb: Bei dem Schaden IIb werden auch die Zellen der Basalzellschicht der Oberhaut geschädigt. Die Schmerzen sind ebenfalls massiv und es kann zu einer narbigen Abheilung kommen. Somit ist die Unterscheidung zwischen Grad IIa und IIb erst im Verlauf der Behandlung und Regeneration möglich.   Grad III: Wirkt die Hitze bis weit in die Subkutis, gehen die Zellen der Oberhaut zugrunde. Eine Narbenbildung ist daher unumgänglich. Die Verbrennung wirkt meist weiß bis gräulich. Durch die Zerstörung der Nervenfasern und sensiblen Rezeptoren sind bei dieser Verbrennungsschwere die Schmerzen leicht und nur auf die Übergangsbereiche begrenzt ("keine Schmerzen")   Grad IV: Nicht immer wird dieser Schweregrad aufgeführt (nur im deutschsprachigen Raum bekannt). Eigentlich versteht man unter Grad IV eine Verkohlung des Gewebes. Der Schaden reicht bis auf die Muskeln, Faszien und Knochen.   Der genaue Schaden bezüglich der Eindringtiefe kann erst 24-48 Stunden nach dem Ende der Hitzeeinwirkung definitiv festgestellt und anhand dieser Schweregrade eingeteilt werden. Zudem muss der Verbrennungserkrankung (Wasserverlust) durch die großen Wundflächen, sowie dem Defekt der Hautbarriere (Infektionsgefahr) Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Diagnostik 

Die Verbrennung / Verbrühung ist eine Blickdiagnose mit dem passenden Unfallhergang und Beschreibung. Eine Einteilung kann Anhand der einwirkenden Energie (Feuer, Gas, Flüssigkeit, Strom), Anhand der Ausdehnung über die Körperoberfläche ("9er Regel") und der Eindringtiefe (siehe oben) erfolgen. Je nach der Lokalisation (Gesicht, Hände, Füße) der Verbrennung können bereits kleine Schäden große Folgen / Auswirkungen haben. Es empfiehlt sich daher immer einen Arzt zu befragen

Behandlung

Die sofortige Behandlung am Unfallort ist ein entscheidendes Kriterium der regelrechten Genesung ihres Kindes. Daher sollten die Ersthelfermaßnahmen sofort

durchgeführt werden:

1. Ruhe bewahren 2. Stoppen der Hitzezufuhr (Löschen, Abdecken (Decke etc. [kein Mehl!!!]) und Einwirkung (sofortiges Entfernen der verbrannten, geschmolzenen oder durchnässten Kleidung etc.) 3. evtl. Hilfe holen ? / Notruf ? / Kinderarzt ? 4. Kühlung ! (20 Minuten unter 20° warmen Leitungswasser) 5. Analgesie 6. Abdeckung / Verband Unsere Behandlung besteht in erster Linie durch eine bedarfsgerechte Analgesie und Einschätzung der Schwere nach der Verbrennungstiefe, Verbrennungsausdehnung und betroffenen Körperregionen. Ab einer betroffenen Körperoberfläche von mehr als 10% sollte eine stationäre Behandlung zwingend erfolgen. Aber bereits zur geeigneten Beruhigung und Schmerztherapie ist ein stationärer Aufenthalt gerechtfertig. Bei Hitzeschäden im Mund-Rachen-Raum besteht die Gefahr der akuten Luftnot. Durch entzündungshemmende Medikamente wird versucht dieser lebensgefährlichen Situation direkt entgegenzuwirken. Bei zusätzlicher Rauchgasinhalation müssen an die Kohlenmonoxid- und Zyanidvergiftung gedacht und gegebenenfalls sofort therapiert werden. Aufgrund der größeren Wasserverluste über die Wundfläche können Infusionen und bei bakterieller Besiedelung "Infektion" Antibiotika notwendig werden. Die lokale Wundversorgung ist ebenfalls essentiell. Sie bietet Schutz vor Superinfektion, lindert Schmerzen und kann einer überschießenden Narbenbildung vorbeugen. Brandblasen müssen großflächig eröffnet und abgetragen werden. Verschmutzungen und Dreck müssen entfernt, sowie die Wundfläche desinfiziert werden. Oft ist diese Behandlung nur in Narkose sinnvoll. Anschließend erfolgt ein aseptisches Wundmanagement mittels Hautersatzstoffen, silberhaltigen Wundauflagen oder NPWT. Ziel ist auch die erforderlichen Verbandswechsel zu reduzieren, damit Wundruhe und  Schmerzreduktion einkehrt. Damit sind auch weniger Narkosen notwendig. Von Brandsalben sind wir weitestgehend abgekommen, weil diese die Beurteilung der Wunden erschweren, sowie aufwändig und oft schmerzhaft entfernt werden müssen. Manchmal sind weitere operative Eingriffe und auch Hauttransplantationen erforderlich.

Nachbehandlung

Die Heilung und Genesung kann einen langwierigen Prozess, mit stationären und ambulanten Behandlungsschritten, darstellen. Auch die anschließende Behandlung der Narben mittels "Liner-Kompression", Silikonmembranen oder Korrektureingriffen kann sich über Monate erstrecken. Daher ist es wichtig eine gute Vertrauensbasis und offene Kommunikation aufzubauen.

Spezialisierte Klinik für brandverletzte Kinder

(Auszug: Leitlinie zur Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter - AWMF-Register Nr. 006/128 Klasse: S2kaktueller Stand: 04/2015) In Deutschland gibt es 19 Zentren für Schwerbrandverletzte Kinder, gemeldet bei der Zentralen Anlaufstelle für die Vermittlung von Krankenhaus-betten für Schwerbrandverletzte mit nominell 59 Betten. Zu fördern sind Spezialisierte Kliniken für Brandverletzte Kinder ohne diesen Status, da sie helfen, die fachgerechte, flächendeckende Versorgung von brandverletzten Kindern sicher zu stellen. Die Behandlung muss fach- und kindgerecht durchgeführt werden. Physische, psychische und schmerzbedingte Traumatisierung müssen vermieden werden. Das St. Elisabethen-Krankenhaus erfüllt die Voraussetzungen für die Behandlung nach der S2k- Leitlinie 006-128: Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennungen, Verbrühungen) aktueller Stand: 04/2015 Persönliche Expertise in der Behandlung brandverletzter Kinder von mindestens zwei Fachärzten. Dabei pflegen Herr Dr. Berberich und Herr Dr. Lehr den ständigen Kontakt zur Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin e.V. (DGV), Paulinchen e.V. und anderen Verbrennungszentren, nehmen aktiv an Sitzungen und Kongressen teil und bemühen sich um Fort- & Weiterbildungen im Bezug. Kindgerechte Versorgung durch Kinderkrankenschwestern, Kinderärzte und/oder Kinderchirurgen sowie Kinderanästhesisten. Verfügbarkeit einer pädiatrischen Intensivstation. Verfügbarkeit von Kinderpsychologen (Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie) Mitbetreuung und Einleitung von Reha-Maßnahmen durch Sozialdienst / CaseManagement. Versorgung durch Physio- & Ergotherapeuten im Hause (RehaVita) während des stationären Aufenthalts. Als „Level 1 Zentrum“ in der Kinderheilkunde verfügt das St. Elisabethen Krankenhaus über alle genannten Voraussetzungen. Eine enge und strukturierte Kooperation mit einem Zentrum für Schwerbrandverletzte Kinder. Das St. Elisabethen Krankenhaus hat seit 2017 einen Kooperationsvertrag mit dem Brandverletzen Zentrum „Mannheim“. Mit den dortigen Kollegen erfolgt der regelmäßige Austausch und ggf. gegenseitige Konsultation. Die Behandlung von mindestens 50 Patienten pro Jahr (Nachweispflicht an die DGV seit 01.01.2016 - www.verbrennungsregister.net) Als aktiver Teilnehmer pflegt Dr. Lehr seit 2016 die Eingabe unserer Daten in das zentrale Verbrennungsregister (KH 54). Zudem führen wir eine eigene Statistik und Analyse unserer ambulanten und stationären Daten welche sich seit 2015 auf ca. 80-90 Fälle / Jahr belaufen. Eine etablierte Spezialsprechstunde für die Nachbehandlung. Unsere Sprechstunde für Verbrennungsmedizin  * / ** (Terminvergabe unter +49 7621 171 4040) Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 * Terminvereinbarung mit Überweisungsträger vom Haus-/Kinderarzt ** ggf. Anpassung der Kompressionskleidung (bis zum 16. Geburtstag)   Zusammenarbeit mit einer Orthopädie Technik für Schienen- & Kompressionsbehandlung. Mit unserem Sanitätsdienstleister und Kooperationspartner haben wir durch Fr. T. Hafner und ihrem Team eine engmaschige Versorgung für die Kinder gewährleistet. Dabei findet die Versorgung und Planung in unsere Ambulanz bei der gemeinsammen Sprechstunde statt. Dadurch erfolgt die direkte Kommunikation ohne Umwege zwischen Versorger, Arzt, Patient und Angehörige.

weitere Links und Informationen unter:

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https://www.verbrennungsmedizin.de

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https://www.paulinchen.de

Zentralen Anlaufstelle für die Vermittlung von Krankenhausbetten und Meldung von freien Betten für Schwerbrandverletzte (Feuerwehr Hamburg): Telefon: +49 40 42851-4950 Fax: +49 40 42851-4269 E-mail: einsatzmeldungen@feuerwehr.hamburg.de
Kinderchirurgie Lörrach
Glücklich    Gesund   Gemacht  !!!
Kinderchirurgische Notfallambulanz:  +49 (0)7621 171-4040 (24 Stunden / Tag erreichbar) Tel: +49 (0)7621 171-4044 (Sekretariat)   Fax: +49 (0)7621 171-4099 Vereinfachte Terminvergabe über E-Mail: kinderklinik-ambulanz@elikh.de
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mit freundlicher Genehmigung der Patientenmutter (2015)
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Verbrennung und Verbrühung •	Definition / Ursache  Meist ein kleiner Moment der Unachtsamkeit führt zu einem Unfall mit Feuer, heißen Gegenständen oder Flüssigkeiten. In der Vielzahl der Fälle handelt es sich um Schäden an der Haut, oftmals nur kleinerer Areale. Aber durch den Schreck können Gase oder Flüssigkeiten eingeatmet werden und zu Schäden im oberen Mund-Rachen-Raum führen. Nicht selten kann an die Situation noch ein Sturz gekoppelt sein. Daher sind bei Bränden auch immer an weitere Verletzungen oder Vergiftungen zu denken.Der Schaden der Haut kann anhand von Schweregraden eingeteilt werden. Diese haben auch direkten Bezug zur Symptomatik und Prognose der Verbrennung. Das Ausmaß ist abhängig von der Temperatur, der Einwirkdauer und der Lokalisation.   Die gesunde Haut besteht aus mehreren Schichten. Dabei befinden sich im Bereich der Oberhaut (Cutis) Hornhautzellen und sensible Schmerzrezeptoren. In den tieferen Schichten finden sich die hautbildenden Zellen (Basalzellen). Unter diesen liegen die Pigmentzellen, welche den Hautfarbstoff (Melanin) an die Basalzellen abgeben und für die Hautbräune zuständig sind. Die Subcutis ist mit den Gefäßen und Nerven das Bindeglied zu den tiefer liegenden Muskeln / Sehnen und Knochen.            Schaden durch Hitzeeinwirkung: Grad I:	Bereits ein Sonnenbrand ist eine Verbrennung der Haut von Grad I. Die Hitze führt zu einem Anschwellen der Hornhautzellen und eine vermehrten Durchblutung. Daher kommt es zu einer Hautrötung. Die sensiblen Rezeptoren und Nervenfaser werden gereizt und führen zu Schmerzen. Der Schaden bildet sich "ohne" Narben zurück.    Grad IIa:	Bei dem Hitzeschaden Grad IIa werden die Zellen der Cutis zum "Kochen" gebracht. Dadurch platzen die Hornzellen und geben Ihre Flüssigkeit in die Zellzwischenräume ab. Zudem führt die vermehrte Durchblutung sowie ein hitzebedingtes Kapillarleck zu einem Hautödem. Daher entstehen Blasen. Die Nervenenden und Rezeptoren liegen frei und kommen mit Sauerstoffradikalen im Wundmilieu in Kontakt, was zu stärksten Schmerzen führt. Die Basalzellschicht der Oberhaut bleibt aber weitestgehend unbeschädigt, weshalb eine narbenfreie Heilung eintreten wird.   Grad IIb:	Bei dem Schaden IIb werden auch die Zellen der Basalzellschicht der Oberhaut geschädigt. Die Schmerzen sind ebenfalls massiv und es kann zu einer narbigen Abheilung kommen. Somit ist die Unterscheidung zwischen Grad IIa und IIb erst im Verlauf der Behandlung und Regeneration möglich.   Grad III:	Wirkt die Hitze bis weit in die Subkutis, gehen die Zellen der Oberhaut zugrunde. Eine Narbenbildung ist daher unumgänglich. Die Verbrennung wirkt meist weiß bis gräulich. Durch die Zerstörung der Nervenfasern und sensiblen Rezeptoren sind bei dieser Verbrennungsschwere die Schmerzen leicht und nur auf die Übergangsbereiche begrenzt ("keine Schmerzen")   Grad IV:	Nicht immer wird dieser Schweregrad aufgeführt (nur im deutschsprachigen Raum bekannt). Eigentlich versteht man unter Grad IV eine Verkohlung des Gewebes. Der Schaden reicht bis auf die Muskeln, Faszien und Knochen.    Der genaue Schaden bezüglich der Eindringtiefe kann erst 24-48 Stunden nach dem Ende der Hitzeeinwirkung definitiv festgestellt und anhand dieser Schweregrade eingeteilt werden.  Zudem muss der Verbrennungserkrankung (Wasserverlust) durch die großen Wundflächen, sowie dem Defekt der Hautbarriere (Infektionsgefahr) Aufmerksamkeit geschenkt werden.    •	Diagnostik  Die Verbrennung / Verbrühung ist eine Blickdiagnose mit dem passenden Unfallhergang und Beschreibung. Eine Einteilung kann Anhand der einwirkenden Energie (Feuer, Gas, Flüssigkeit, Strom), Anhand der Ausdehnung über die Körperoberfläche ("9er Regel") und der Eindringtiefe (siehe oben) erfolgen. Je nach der Lokalisation (Gesicht, Hände, Füße) der Verbrennung können bereits kleine Schäden große Folgen / Auswirkungen haben. Es empfiehlt sich daher immer einen Arzt zu befragen   •	Behandlung Die sofortige Behandlung am Unfallort ist ein entscheidendes Kriterium der regelrechten Genesung ihres Kindes. Daher sollten die Ersthelfermaßnahmen sofort durchgeführt werden: 1. Ruhe bewahren 2. Stoppen der Hitzezufuhr (Löschen, Abdecken (Decke etc. [kein Mehl!!!]) und Einwirkung (sofortiges Entfernen der verbrannten, geschmolzenen oder durchnässten Kleidung etc.) 3. evtl. Hilfe holen ? / Notruf ? / Kinderarzt ? 4. Kühlung ! (20 Minuten unter 20° warmen Leitungswasser) 5. Analgesie 6. Abdeckung / Verband  Unsere Behandlung besteht in erster Linie durch eine bedarfsgerechte Analgesie und Einschätzung der Schwere nach der Verbrennungstiefe, Verbrennungsausdehnung und betroffenen Körperregionen. Ab einer betroffenen Körperoberfläche von mehr als 10% sollte eine stationäre Behandlung zwingend erfolgen. Aber bereits zur geeigneten Beruhigung und Schmerztherapie ist ein stationärer Aufenthalt gerechtfertig. Bei Hitzeschäden im Mund-Rachen-Raum besteht die Gefahr der akuten Luftnot. Durch entzündungshemmende Medikamente wird versucht dieser lebensgefährlichen Situation direkt entgegenzuwirken. Bei zusätzlicher Rauchgasinhalation müssen an die Kohlenmonoxid- und Zyanidvergiftung gedacht und gegebenenfalls sofort therapiert werden. Aufgrund der größeren Wasserverluste über die Wundfläche können Infusionen und bei bakterieller Besiedelung "Infektion" Antibiotika notwendig werden.  Die lokale Wundversorgung ist ebenfalls essentiell. Sie bietet Schutz vor Superinfektion, lindert Schmerzen und kann einer überschießenden Narbenbildung vorbeugen. Brandblasen müssen großflächig eröffnet und abgetragen werden. Verschmutzungen und Dreck müssen entfernt, sowie die Wundfläche desinfiziert werden. Oft ist diese Behandlung nur in Narkose sinnvoll. Anschließend erfolgt ein aseptisches Wundmanagement mittels Hautersatzstoffen, silberhaltigen Wundauflagen oder NPWT. Ziel ist auch die erforderlichen Verbandswechsel zu reduzieren, damit Wundruhe und  Schmerzreduktion einkehrt. Damit sind auch weniger Narkosen notwendig. Von Brandsalben sind wir weitestgehend abgekommen, weil diese die Beurteilung der Wunden erschweren, sowie aufwändig und oft schmerzhaft entfernt werden müssen. Manchmal sind weitere operative Eingriffe und auch Hauttransplantationen erforderlich.  •	Nachbehandlung  Die Heilung und Genesung kann einen langwierigen Prozess, mit stationären und ambulanten Behandlungsschritten, darstellen. Auch die anschließende Behandlung der Narben mittels "Liner-Kompression", Silikonmembranen oder Korrektureingriffen kann sich über Monate erstrecken. Daher ist es wichtig eine gute Vertrauensbasis und offene Kommunikation aufzubauen.    •	Spezialisierte Klinik für brandverletzte Kinder (Auszug: Leitlinie zur Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter - AWMF-Register Nr. 006/128 Klasse: S2kaktueller Stand: 04/2015) In Deutschland gibt es 19 Zentren für Schwerbrandverletzte Kinder, gemeldet bei der Zentralen Anlaufstelle für die Vermittlung von Krankenhaus-betten für Schwerbrandverletzte mit nominell 59 Betten.  Zu fördern sind Spezialisierte Kliniken für Brandverletzte Kinder ohne diesen Status, da sie helfen, die fachgerechte, flächendeckende Versorgung von brandverletzten Kindern sicher zu stellen.   Die Behandlung muss fach- und kindgerecht durchgeführt werden. Physische, psychische und schmerzbedingte Traumatisierung müssen vermieden werden.   Das St. Elisabethen-Krankenhaus erfüllt die Voraussetzungen für die Behandlung nach der S2k-Leitlinie 006-128: Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennungen, Verbrühungen) aktueller Stand: 04/2015  •	Persönliche Expertise in der Behandlung brandverletzter Kinder von mindestens zwei Fachärzten.  Dabei pflegen Herr Dr. Berberich und Herr Dr. Lehr den ständigen Kontakt zur Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin e.V. (DGV), Paulinchen e.V. und anderen Verbrennungszentren, nehmen aktiv an Sitzungen und Kongressen teil und bemühen sich um Fort- & Weiterbildungen im Bezug. •	Kindgerechte Versorgung durch Kinderkrankenschwestern, Kinderärzte und/oder Kinderchirurgen sowie Kinderanästhesisten.  •	Verfügbarkeit einer pädiatrischen Intensivstation.  •	Verfügbarkeit von Kinderpsychologen (Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie) •	Mitbetreuung und Einleitung von Reha-Maßnahmen durch Sozialdienst / CaseManagement.  •	Versorgung durch Physio- & Ergotherapeuten im Hause (RehaVita) während des stationären Aufenthalts.  Als „Level 1 Zentrum“ in der Kinderheilkunde verfügt das St. Elisabethen Krankenhaus über alle genannten Voraussetzungen. •	Eine enge und strukturierte Kooperation mit einem Zentrum für Schwerbrandverletzte Kinder.   Das St. Elisabethen Krankenhaus hat seit 2017 einen Kooperationsvertrag mit dem Brandverletzen Zentrum „Mannheim“. Mit den dortigen Kollegen erfolgt der regelmäßige Austausch und ggf. gegenseitige Konsultation. •	Die Behandlung von mindestens 50 Patienten pro Jahr (Nachweispflicht an die DGV seit 01.01.2016 - www.verbrennungsregister.net) Als aktiver Teilnehmer pflegt Dr. Lehr seit 2016 die Eingabe unserer Daten in das zentrale Verbrennungsregister (KH 54). Zudem führen wir eine eigene Statistik und Analyse unserer ambulanten und stationären Daten welche sich seit 2015 auf ca. 80-90 Fälle / Jahr belaufen. •	Eine etablierte Spezialsprechstunde für die Nachbehandlung.  Unsere Sprechstunde für Verbrennungsmedizin * / ** (Terminvergabe unter +49 7621 171 4040)Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00* Terminvereinbarung mit Überweisungsträger vom Haus-/Kinderarzt ** ggf. Anpassung der Kompressionskleidung (bis zum 16. Geburtstag)   •	Zusammenarbeit mit einer Orthopädie Technik für Schienen- & Kompressionsbehandlung. Mit unserem Sanitätsdienstleister und Kooperationspartner haben wir durch Fr. T. Hafner und ihrem Team eine engmaschige Versorgung für die Kinder gewährleistet. Dabei findet die Versorgung und Planung in unsere Ambulanz bei der gemeinsammen Sprechstunde statt. Dadurch erfolgt die direkte Kommunikation ohne Umwege zwischen Versorger, Arzt, Patient und Angehörige.        weitere Links und Informationen unter: o	https://www.verbrennungsmedizin.de o	https://www.paulinchen.de Zentralen Anlaufstelle für die Vermittlung von Krankenhausbetten und Meldung von freien Betten für Schwerbrandverletzte (Feuerwehr Hamburg):   Telefon: +49 40 42851-4950 Fax: +49 40 42851-4269 E-mail: einsatzmeldungen@feuerwehr.hamburg.de   
mit freundlicher Genehmigung der Patientenmutter (2015)